Ihre Kanzlei für Urheberrecht und mehr.

Ich begrüße Sie auf meiner Homepage. Seit 2003 bin ich zugelassener Rechtsanwalt und führe eine vornehmlich zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt hierbei auf den folgenden Rechtsgebieten:

Urheberrecht
Vertragsrecht
Mietrecht
Arbeitsrecht

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Das Urheberrecht und die damit verwandten Schutzrechte bilden seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Darüber hinaus habe ich viele Jahre als Justiziar in Unternehmen der Film- und Musikindustrie gearbeitet. Ich verfüge über entsprechend fundierte rechtliche wie auch wirtschaftliche Kenntnisse in allen Fragen, die mit der Schaffung und/oder der Nutzung/Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zu tun haben.

Zu meinen Mandanten gehören sowohl Urheber verschiedenster Werke (Komponisten, Regisseure, Autoren, Maler, Fotografen, bildende Künstler, Film- und Musikproduzenten u. a.) als auch Verwerter solcher Werke (Filmverleiher, Musiklabel, Buch- und Musikverlage, Agenturen, Galerien u. a.) sowie ausübende Künstler und sonstige Leistungsschutzberechtigte (Musiker, Schauspieler, Models, Tänzer u. a.).

Auch berate und vertrete ich Künstler als auch Verwerter künstlerischer Leistungen in allen Angelegenheiten, die mit der Künstlersozialkasse  (KSK) zu tun haben.

Zahlreiche Privatpersonen, die wegen einer – vermeintlich – unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke eine Abmahnung erhalten haben, gehören ebenso zu meinen Mandanten.

In urheberrechtlichen und damit verwandten Angelegenheiten kann ich insbesondere wie folgt für Sie tätig werden:

  • Hinterlegung von urheberrechtlich geschützten Werken
  • Prüfung und Erstellung von Lizenz- und sonstigen Verträgen (national und international) zur Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
  • Prüfung und Erstellung von Verträgen (national und international) zur Schaffung urheberrechtlich geschützter Werke (Produktions-, Co-Produktions-, Regie-, Autoren-, Künstlerverträge u. ä.)
  • Prüfung und Erstellung von Agentur-, Management-, Bookingverträgen (national und international)
  • Klärung und Nachweis der Rechtekette zu Musik, Footage, Fotos, Marken (Chain of title-Dokumentation)
  • Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bei unberechtigter Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke sowie die außergerichtliche und u. U. gerichtliche Geltendmachung entsprechender Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
  • Abwehr von Ansprüchen wegen einer – vermeintlich – unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, beispielsweise in Form einer Abmahnung wegen Filesharing
  • Beratung und Prüfung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL
  • Beratung und Prüfung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse (KSK)

Vertragsrecht / Allgemeines Schuldrecht

Im deutschen Zivilrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das heißt innerhalb gewisser Grenzen können Parteien untereinander Vereinbarungen treffen, die dann zwischen den Parteien bindend sind. Um nicht irgendwann eine böse Überraschung zu erleben, ist es daher wichtig, sich vor Abschluss einer jeden Vereinbarung über die Konsequenzen der Vereinbarung im Klaren zu sein.

Ich entwerfe, prüfe und verhandele für Sie alle Arten von Verträgen. Die „Überwachung“ bestehender Verträge übernehme ich ebenfalls gerne für Sie. Ich achte darauf, dass sowohl Sie als auch Ihr Vertragspartner ihre jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen zu der Zeit und in der Art und Weise erbringen wie es laut Vertrag vorgesehen ist. Auch das Management Ihrer Forderungen übernehme ich für Sie und betreibe deren Inkasso.

Auch bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Vertrages vertrete ich Sie gerne.

In allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten kann ich insbesondere wie folgt für Sie tätig werden:

  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsprüfung
  • Kündigung / Aufhebung eines Vertrages
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Forderungsmanagement
  • Inkasso

Mietrecht

Ein Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Mietrecht.
Zu meinen Mandanten in mietrechtlichen Angelegenheiten gehören sowohl Mieter als auch Vermieter und Hausverwaltungen.

Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner für alle mietrechtlichen Fragen zur Verfügung und kann hierbei insbesondere bei folgenden Themen für Sie tätig werden:

  • Prüfung / Erstellung von Mietverträgen
  • Prüfung von Mieterhöhungsverlangen
  • Eigenbedarf
  • Ferienwohnung
  • Kündigung
  • Betriebskostenabrechnung
  • Modernisierung
  • Untervermietung
  • Tierhaltung
  • Räumung
  • Heizkosten
  • Mietkaution
  • Renovierung / Schönheitsreparaturen
  • Prüfung von Mietminderungsverlangen

Arbeitsrecht

Ein Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Arbeitsrecht. Zu meinen Mandaten auf diesem Gebiet gehören hauptsächlich Arbeitnehmer. Während meiner langjährigen Tätigkeit als Justiziar in verschiedenen Unternehmen habe ich jedoch auch die andere Seite vertreten und in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten die Interessen des Arbeitgebers wahrgenommen

Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung und kann hierbei insbesondere bei folgenden Themen für Sie tätig werden:

  • Prüfung / Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Kündigung / Aufhebung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Mobbing
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Arbeitszeitrecht
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Scheinselbstständigkeit
  • Elterngeld / Elternzeit
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Lohnanspruch
  • Teilzeitarbeit
  • Urlaub
  • Arbeitszeugnis

Vita

Beruflicher Werdegang

2003 bis heute: Inhaber der Kanzlei 

Von 2008 bis 2014 war ich neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt außerdem als Justiziar der Arthaus Musik GmbH, Büro Berlin, und anderen zum Konzern der Studio Halle GmbH gehörenden Unternehmen tätig.

2003: …………..Zulassung als Rechtsanwalt und Gründung der eigenen Kanzlei

1997 – 2002: Justiziar bei der Senator Entertainment AG, Berlin

1995 – 1997: Referendariat mit Stationen u. a. in Hamburg bei der Rechtsanwaltskanzlei Unverzagt und Partner sowie ………………….bei der MME Me, Myself and Eye Entertainment GmbH und in San Francisco (USA) bei der ………………….Rechtsanwaltskanzlei Thacher, Albrecht & Ratcliff

1990 – 1994: Jura-Studium an der Universität Hamburg mit dem Studien-Schwerpunkt „Medienrecht“

Sonstiges

Seit über 30 Jahren spiele ich Gitarre und habe in verschiedenen Bands gespielt. Seit zwei Jahren bin ich als Mit-Autor/Komponist und Co-Produzent an einem deutschsprachigen Bandprojekt beteiligt.

Honorar

Die klare und für meine Mandanten jederzeit nachvollziehbare Ausgestaltung meines Honorars ist mir besonders wichtig. Bevor Ihnen Kosten durch meine Beauftragung entstehen, informiere ich Sie daher in jedem Fall vorher und kostenlos über die Höhe und die Zusammensetzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Die Berechnung meiner Gebühren unterscheidet sich grundsätzlich danach, ob ich für Sie außergerichtlich oder gerichtlich tätig werden soll.

Für meine außergerichtliche Tätigkeit ergibt sich die Höhe meines Honorars anhand einer vorher mit dem Mandanten getroffenen Gebührenvereinbarung. Für eine solche Gebührenvereinbarung kommen verschiedene Varianten in Betracht, die im Folgenden näher beschrieben sind:

Pauschalhonorar

Die nachstehend genannten Dienstleistungen biete ich zu folgenden Pauschalhonoraren an:

Mündliche Erstberatung (Zeitaufwand maximal 1 Stunde):

  • Verbraucher:          € 99,00 (inklusive 19% USt.)
  • Unternehmer:        €150,00

Hinterlegungsbescheinigung
(d. h. Archivierung digitaler Datenträger für die Dauer von 5 Jahren und Ausfertigung einer anwaltlichen Urkunde zum Nachweis der Priorität):
………………………………€ 80,00 pro Datenträger

Einfache Vertragsprüfung
(d. h., Prüfung und mündliche Beratung zu nationalen Standardverträge, jedoch ohne Vertragskorrektur / -überarbeitung): siehe oben: Honorar zu „Mündlicher Erstberatung“

Einfache Vertragsüberarbeitung
(d. h., Prüfung, Beratung sowie die einmalige Korrektur nationaler Standardverträge):
………………………………€350,00

einfache Markenanmeldung, national
(d. h., Identitätsrecherche und Anmeldung von bis zu 5 Klassen):
………………………………€250,00 (bitte beachten Sie, dass hierzu noch die Gebühren des DPMA hinzukommen)

Stundenhonorar

Eine Abrechnung nach Stunden bietet sich dann an, wenn der Umfang der  Tätigkeiten zuvor nur schwer abzuschätzen ist. Ich berechne hierbei ein Honorar von €180 pro Stunde, welches ich Ihnen gegenüber im ¼-Stunden Takt und unter genauer Darlegung der für Sie erbrachten Tätigkeiten abrechne.

Monatliche Pauschale

Sofern Sie regelmäßigen Bedarf an einer außergerichtlichen Beratung haben, vereinbare ich mit Ihnen gerne ein monatliches Pauschalhonorar. Die Höhe dieser monatlichen Pauschale richtet sich hierbei nach der Dauer meiner Beauftragung und nach dem Umfang ihres konkreten Beratungsbedarfs. Hierzu biete ich grundsätzlich monatliche, vierteljährliche oder jährliche Modelle an, z. B. wie folgt:

  • Zeitraum 1 Monat:     €1.500,00
  • Zeitraum 3 Monate:   €1.200,00 pro Monat
  • Zeitraum 12 Monate: €1.000,00 pro Monat

Bei den vorstehend genannten Beispielen habe ich jeweils einen Beratungsbedarf von maximal 10 Stunden pro Monat zugrunde gelegt. Sollte Ihr Beratungsbedarf hiervon abweichen, so unterbreite ich Ihnen hierzu gerne ein individuelles und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

Beratungshilfe
Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, so kommt in außergerichtlichen Angelegenheiten u. U. die Inanspruchnahme von Beratungshilfe für Sie in Betracht. Im Rahmen einer gewährten Beratungshilfe übernimmt die Staatskasse mit Ausnahme einer von Ihnen zu erbringenden Eigenleistung in Höhe von €15,00 (inklusive 19 % USt.)  die Rechtsanwaltskosten. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung von Beratungshilfe behilflich.

 

Für eine gerichtliche Tätigkeit berechnen sich meine Gebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei die Höhe der Gebühren hierbei durch den Streitwert der jeweiligen Angelegenheit bestimmt wird.

Prozesskostenhilfe (PKH)
Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, so kommt in gerichtlichen Angelegenheiten u. U. die Inanspruchnahme von PKH für Sie in Betracht. Im Rahmen einer gewährten PKH übernimmt die Staatskasse u. a. die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts ganz oder teilweise. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung von PKH behilflich.

Sofern vorstehend nichts anderes angegeben, wird auf alle vorstehend genannten Honorare die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von z. Zt. 19% erhoben.

Kontakt

Angaben nach § 5 TMG

Rechtsanwalt Thorsten Punke
Habersaathstraße 38 D
10115 Berlin
kanzlei@ra-punke.de
Telefon +49 (0) 30 28 39 03 46

Gesetzliche Berufsbezeichnung:

Rechtsanwalt der Bundesrepublik Deutschland
Die Berufsbezeichnung wurde in Deutschland verliehen.
Rechtsanwalt Thorsten Punke ist Angehöriger der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Telefon +49 (0)30 30 69 31 -0

Der Rechtsanwalt unterfällt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwalt Thorsten Punke ist bei der ERGO Versicherung, 40198 Düsseldorf berufshaftpflichtversichert.

Corporate Identity und Layout: Arnaud B+R
Illustrationen: Torben Jost